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Vermietungsbedingungen · Der Mietvertrag ist für beide Seiten verbindlich. · Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht überschritten werden. · Wohnwagen und Zelte dürfen nicht auf dem Grundstück aufgestellt werden. · Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. · Zahlung
· Die Dauer der Miete läuft von 15.00 Uhr am Ankunftstag bis 10.00 Uhr am Abreisetag. Wenn der Mieter vor 15.00 Uhr das Haus bezieht, können keine Ansprüche für z. B. Reinigung gestellt werden. · Stornierung des Mietvertrages muss per Einschreiben erfolgen. In diesem Fall werden folgende Stornogebühren fällig:
· Nach Absprache mit dem Vermieter kann der Mieter den Mietvertrag auf einen anderen Mieter übertragen. · Beim eventuellen Auftreten von Mängeln oder Fehlern, lassen Sie sich Ihre Ferienlaune nicht verderben, sondern wenden Sie sich gleich an der Vermieter. Dieser wird so schnell wie möglich dafür sorgen, dass die Fehler behoben werden, oft in Zusammenarbeit mit dem Ferienhauseigentümer. · Der Mieter haftet für abhandengekommene Gegenstände, sowie für die Schaden, die während der Mietzeit verursacht worden sind. Etwaige Schäden müssen sofort an den Vermieter gemeldet werden. · Vor der Abreise muss das Haus im sauberen und im selben Zustand wie Sie es vorgefunden haben, hinterlassen werden. Eine eventuell nötige Nachreinigung geht zu Kosten des Mieters. · Der Vermieter kann, wenn durch höhere Gewalt bedingt, in Kriegs-, epidemischer Krankheit und ähnlichen Fällen den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Mieter die Einzahlungen zu erstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. · Der Vermieter kann keine Garantie gegen das Vorkommen von Insekten ( Ohrenkneifer , Ameisen usw.) geben. Der Vermieter wird so schnell wie möglich für Abhilfe sorgen, oft in Zusammenarbeit mit dem Ferienhauseigentümer. · Druckfehler, Irrtum und evtl. Preisänderungen vorbehalten. · Bei
Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter gelten die allgemein
gültigen dänischen Rechtsvorschriften, Gerrichtsstand Kopenhagen. |
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